-------Originalmeldung-------
Betreff: Wichtig für alle Musiker !!! Bitte unbedingt lesen !!
Am 23. März gibt es einen wichtigen Gerichtstermin für alle Interessierten in Köln.
Peter Fleischhauer gegen die Künstlersozialkasse,
Ein Tatbestand, den viele Musiker und Bands ignorieren,
nämlich den der Abgabenpflicht für jede künstlerische
Leistung, die auf Honorarbasis abgerechnet wird, auch wenn sie von einem
Kollegen geleistet wurde.
__________________________________________
Peter Fleischhauer schreibt:
Am Montag, den 23. März 2009 findet um 11:30 Uhr im Sozialgericht
Köln (Adresse findet ihr unten) mein
Prozess gegen die KSK statt.
Das Urteil wird jedoch nicht nur für mich, sondern auch für viele
Musiker und Musik-Formationen in ganz
Deutschland von großer Bedeutung sein.
Wir wehren uns in diesem Prozess gegen die aktuelle Praxis der KSK,
dass auf gezahlte Musikergagen sowohl der Veranstalter,
als auch der jeweilige Bandleader oder Orchesterbetreiber zahlen muss -
die sogenannte Mehrfach-Abgabe.
Wer bisher mit seiner Band oder Formation noch nicht in den Fokus der
KSK geraten ist, der hat Glück gehabt.
Wer jedoch demnächst von der KSK geprüft wird und bisher für seine
Band noch keine Abgaben geleistet hat, der wird bei einer Betriebsprüfung
mit Rückzahlungen für die Auftritte der letzten 5 Jahre rechnen
müssen. Da fällt ganz schnell eine Summe von mehreren tausend Euro an, die
durchaus auch - wie bei mir - existenzbedrohend sein kann.
Ich bitte euch - falls es euch möglich ist - um eure Solidarität durch
persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin.
Wenn der Gerichtssaal aus allen Nähten platzen würde, dann wäre das
Laienschöffen zu dokumentieren, dass es hier nicht nur um den Fall
Peter Fleischhauer, sondern um den Fall aller ähnlich betroffenen
Musiker in ganz Deutschland geht.
Mein Rechtsanwalt Andri Jürgensen hat das Ganze wie folgt zusammengefasst:
- Kann die Künstlersozialabgabe bei Musikbands mehrfach auf einen Auftritt erhoben werden?
- Müssen sowohl Bandleader als auch Veranstalter auf die gezahlten Gagen die Abgabe leisten?
Die KSK sagt ja, denn der Bandleader kaufe "Einzelstimmen" ein und verkaufe an den Veranstalter den "Gesamtklang" weiter;
dann seien, so die KSK, auch beide abgabepflichtig.
Faktisch verdoppelt sich die Abgabelast in so einer Konstellation dann von 4,4 % auf 8,8 %
und entsprechend in der Vergangenheit von bis zu 5,8 % auf 11,6 %.
Hiergegen wehren wir uns mit einem Musterverfahren - auf 1 Auftritt ann die Abgabe auch nur 1 Mal erhoben werden.
Peter Fleischhauer:
Ohne belehrend sein zu wollen - aber viele Musiker wissen es noch nicht:
Wer in einer Musik-Formation - egal ob Trio oder Orchester - vom Veranstalter die Gage entgegennimmt und diese
an die Kolleginnen und Kollegen verteilt, der ist nach den Regeln der KSK ein ORCHESTERBETREIBER und ist
verpflichtet, neben dem Veranstalter ebenfalls KSK-Abgabe auf die Gage zu zahlen! (Ausnahme: Eine GbR mit
Gesellschaftsvertrag)
Meine Bitte:
Verschickt diese eMail über eure Netzwerke, damit alle davon erfahren!
Ihr könnt durch eure Solidarität mithelfen, die KSK-Mehrfach-Abgabe
zu stoppen und euch selbst damit hohe finanzielle Nachzahlungen ersparen!
23. März 2009, 11:30 Uhr:
Sozialgericht Köln
An den Dominikanern 2
50668 Köln
Wegbeschreibung abrufen: http://www.sg-koeln.nrw.de
Das Sozialgericht Köln ist 2 Min. vom Kölner Hbf bzw. Dom entfernt.
Wenn ihr Fragen habt, dann könnt ihr mich gerne anrufen oder eine eMail schicken:
Peter Fleischhauer
(kingofswingorchestra.de)
02195/91 88-20
fleischhauer@kingofswingorchestra.de
Meine Empfehlung in Fachfragen zur KSK:
ANDRI JÜRGENSEN RECHTSANWÄLTE
Kanzlei für Kunst Kultur & Medien
Frankenwerft 1
50667 Köln
Tel.: (0221) 16 85 15 06
Fax: (0221) 16 85 15 08
koeln@kunstrecht.de
http://www.kunstrecht.de
Interessante webside zur KSK: http://www.kskforum.de
Mit den besten Grüßen
Peter Fleischhauer
KING OF SWING ORCHESTRA "Germanys Kings of Swing"
TEL 02195-9188-20
FAX 02195-9188-16
fleischhauer@kingofswingorchestra.de
www.kingofswingorchestra.de
Prozess Musiker gg. KünstlerSozialKasse
Prozess Musiker gg. KünstlerSozialKasse
Heute in meiner E-Post gefunden:
Der Hintergrund ist, das "man" seit einiger Zeit versucht die KSK abzuschaffen:Da fällt ganz schnell eine Summe von mehreren tausend Euro an, die
durchaus auch - wie bei mir - existenzbedrohend sein kann.
http://www.sueddeutsche.de/kultur/397/428152/text/
Freischaffende Künstler (neudeutsche Propaganda und Agitation: Arbeitslose Faulenzer und brotlose Langzeitstudenten) erwirtschaften keinerlei relevante Rendite und liegen damit der Wirtschaft auf der Tasche, also ist jedes Mittel recht die KSK abzuschaffen oder die Leute durch solche Verfahren nach und nach rauszuschmeissen.
wegen einige Faulen Eiern im Keller köpft man gleich alle Hühner auf der Stange… ???
Da sollte man diesen Maßstab bitte zuerst mal an unsere „Banker, Manager & gewisse scheinheilige Polithansels“ anlegen, die gerne Steuern hinterziehen, Milliarden abzocken und verbrennen und dafür sorgen, das wir wirtschaftlich in eine weltweite Krise rutschen. Gegen diesen Kollateralschaden kann kein Florida-Rolf mit KSK-Membership auf dieser Welt mithalten.
Da sollte man diesen Maßstab bitte zuerst mal an unsere „Banker, Manager & gewisse scheinheilige Polithansels“ anlegen, die gerne Steuern hinterziehen, Milliarden abzocken und verbrennen und dafür sorgen, das wir wirtschaftlich in eine weltweite Krise rutschen. Gegen diesen Kollateralschaden kann kein Florida-Rolf mit KSK-Membership auf dieser Welt mithalten.
alles nur Peanuts....klangraum hat geschrieben:wegen einige Faulen Eiern im Keller köpft man gleich alle Hühner auf der Stange… ???
Da sollte man diesen Maßstab bitte zuerst mal an unsere „Banker, Manager & gewisse scheinheilige Polithansels“ anlegen, die gerne Steuern hinterziehen, Milliarden abzocken und verbrennen und dafür sorgen, das wir wirtschaftlich in eine weltweite Krise rutschen. Gegen diesen Kollateralschaden kann kein Florida-Rolf mit KSK-Membership auf dieser Welt mithalten.
Nö, hat damit nichts zu tun.
Jeder, der Künstler beschäftigt, muss auch KSK bezahlen.
Wenn Du als Label-Besitzer oder als Promoter Kohle für andere erstmal einsammelst und die dann auf Deine Künstler verteilst musst du KSK bezahlen. Darum geht in dem Prozess, dass man als Bandleader KSK-Beiträge für seine eigene Band bezahlen muss.
Jeder, der Künstler beschäftigt, muss auch KSK bezahlen.
Wenn Du als Label-Besitzer oder als Promoter Kohle für andere erstmal einsammelst und die dann auf Deine Künstler verteilst musst du KSK bezahlen. Darum geht in dem Prozess, dass man als Bandleader KSK-Beiträge für seine eigene Band bezahlen muss.