Neues BGH-Urteil:
Wer sich einen Markennamen gesichert hat, muss diesen auch benutzen.
Andernfalls verfällt die Marke. Die Nutzung als bloßer Domainname reicht allerdings nicht.
Das hat der BGH gestern im Fall der Marke "ZAPPA" entschieden (Az. I ZR 135/10).
http://www.telemedicus.info/article/231 ... arken.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=1&anz=75