rechtsfrage

Alles wo net in die annern Foren passt

Moderatoren: Bernie, reverb

Benutzeravatar
ACCESS
EK-Supporter (500+)
EK-Supporter (500+)
Beiträge: 871
Registriert: 18. Sep 2005, 23:41
Wohnort: Würzburg

rechtsfrage

Beitrag von ACCESS »

hat jemand eine ahnung wie laut man nach 22 uhr in seiner wohnung / studio die musik haben darf? gibts da einen festgesetzten wert? meine vermieterin legt es auf einen rechtsstreit an. :twisted:

Benutzeravatar
klangraum
Hausmeister
Hausmeister
Beiträge: 623
Registriert: 21. Sep 2002, 23:26
Wohnort: RHEINGAUner

Re: rechtsfrage

Beitrag von klangraum »

Schaumal hier:
de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautstärke
Das sagt jedoch nix über das subjektive Lärmempfinden aus, da sind manche Berufsneurotiker überempfindlich
Hier noch was: http://www.juraforum.de/forum/archive/t ... lautstärke
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/ar ... 50505.html
(Achtung: Umlaut-Links.... google mal nach "Zimmerlautstärke Grenzwerte“)

Gibts bei Dir sowas wie ne Hausordnung, die das regelt?

Ganz dunkel hab ich als Wert 45dbA bzw. max. 55dbA in Erinnerung, bin mir aber nicht mehr sicher, dabei gings um Kneipenlärm, das liegt auch schon einige Jahre zurück.


edit:
-> http://www.123recht.net/forum_topic.asp ... 4&ccheck=1
Nach überwiegender Juristen-Meinung ist eine Lärm-Immission gewöhnlich auf jeden Fall unzumutbar, wenn sie die Grenzwerte der "TA Lärm" (Technische Anleitung Lärm) überschreitet. Diese betragen beispielsweise in reinen Wohngebieten außerhalb von Gebäuden werktags von 6 bis 22 Uhr 50 dBA (wie etwa normales Sprechen) und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen 45 dBA (leises Sprechen). Für Kleinsiedlungs- und Mischgebiete gilt jeweils ein um 5 bzw. 10 dBA höherer Grenzwert. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte am Tage um nicht mehr als 30 dBA und in der Nacht um nicht mehr als 20 dBA überschreiten
Autistic Electro

ich führe die menschen auf eine reise an den rand ihres verstandes - bei den meisten leuten ein äußerst kurzer weg.
nicht nur weil ich da eine echt geniale abkürzung kenne. ist aber wurscht. glaubts mir einfach.

Benutzeravatar
ACCESS
EK-Supporter (500+)
EK-Supporter (500+)
Beiträge: 871
Registriert: 18. Sep 2005, 23:41
Wohnort: Würzburg

Re: rechtsfrage

Beitrag von ACCESS »

danke ja das war sehr hilfreich. es ist also wie ich sage. ich bin absolut im recht. wenn ich meine türe zumache und vor de zimmer stehe ist die musik kaum zu hören. bass habe ich keinen dran und somit hat der untermieter kein recht sich ständig zu beschweren er könne nicht schlafen weil die musik ja SOOOOO laut wäre....gestern hat er doch echt nachts die hauptsicherung im keller rausgedreht...

Benutzeravatar
nanotone
EK-Supporter (200+)
EK-Supporter (200+)
Beiträge: 229
Registriert: 16. Dez 2007, 21:18
Wohnort: Rödermark

Re: rechtsfrage

Beitrag von nanotone »

ACCESS hat geschrieben:...wenn ich meine türe zumache und vor de zimmer stehe ist die musik kaum zu hören. bass habe ich keinen dran und somit hat der untermieter kein recht sich ständig zu beschweren er könne nicht schlafen weil die musik ja SOOOOO laut wäre...
Also wenn du vor deiner Tür nichts mehr hörst, sagt das noch überhaupt nichts darüber aus, wie der Schall sich im Haus - also direkt im Zimmer darunter - ausbreitet.
Ich kann mir das schon sehr gut vorstellen, daß man unter einem "Studio" nicht besonders gut schlafen kann.
So kann ich bei uns im Bad den normal geführen Gesprächen des Mieters über mir zuhören und verstehe fast jedes Wort.

Hast du dir das schon mal vor Ort angehört - ich meine das du in dem besagten Zimmer des Untermieters warst und in deinem Studio lief die Musik in der Lautstärke wie sonst auch?
Vieleicht wäre es auch eine gute Idee dein Studio in einen anderen Raum zu verlegen, da Studio über Schlafzimmer eh keine gute Kommbination ist.
Anerkannter Erzeuger von elektronischem Schweinegrunzen

alphatune

Re: rechtsfrage

Beitrag von alphatune »

Die Lärmschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer sind vollkommen unterschiedlich. Mal googeln!

Für Hessen z.B. gilt: die Lärmschutzverordnung von 1993 wurde aufgehoben. Es gibt bisher keine neue Verordnung.
Es gelten ersatzweise das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und das Bundesimmissionsschutzgesetz.
Das heißt (siehe unten Auszüge aus o.a. Gesetzen), daß überhaupt nichts mehr verursacht werden darf, was auch nur irgendwie einen anderen stören könnte:

http://www.altenstaedt.de/Offentliche_E ... chutz.html

Strom abstellen darf der Vermieter nicht. Das dürfen selbst die Stadtwerke nur in äußersten Fällen bei wiederholtem Nichtbegleichen der Stromrechnung. Stromabstellen bedeutet einen eklatanten Eingriff in die Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung und berechtigt bei häufigeren Wiederholungsfällen zu einer Mietminderung und zu Durchsetzung von Schadenersatz für z.B. aufgetauten Eisfachinhalt, Datenverlust durch PC-Absturz, Fischtod durch Aquariumabschaltung, die Verhinderung der grundsätzlichen Nutzung der Wohnung in der Nacht, wenn kein Licht eingeschaltet werden kann, und was auch immer...

Was das Studio in der Wohnung betrifft, so gibt es hier zwei Gegebenheiten:

1. Wenn Du das Studio als Hobby betreibst, fällt die Musik unter Hausmusik und Musikhören. Hausmusik ist laut o.a. Gesetzen nach 20 Uhr verboten und Musikhören darf niemanden stören, wann und wie leise auch immer.

2. Betreibst Du das Studio gewerblich, also offiziell als Arbeitszimmer, so kann der Vermieter die Nutzung der Wohnung untersagen, d.h. kündigen, ohne daß eine derartige Nutzung explizit im Mietvertrag verboten sein muß - wenn davon eine Belästigung und Störung ausgeht. Geschieht die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung ohne Störung, kann er sie hinnehmen, muß es aber nicht und darf deshalb kündigen (Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Az: VIII ZR 1657/08 vom 14. Juli 2009):

http://www.focus.de/immobilien/mieten/u ... 16804.html

In einem mir bekannten, aktuellen Fall berechtigte die Lärmbelästigung einer Hochhauswohnung durch das Betriebsgeräusch des Tag und Nacht frequentierten Aufzugs wegen eines nur mit horrendem finanziellen Aufwand von der Vermietergemeinschaft zu behebenden technischen Problems den Mieter bereits zu einer Mietminderung von 15%, nachdem durch einen vereidigten Gutachter gemessen wurde, daß am Tag (!) der noch "hinzunehmende" Geräuschpegel von "nur" 35 dBA innerhalb der Wohnung (in der Nacht 25 dBA! Werte lt. "TA Lärm" s.u.) öfter überschritten wurde. Das zeigt, in welch niedrigem dBA-Bereich bereits Störungen gerichtlich anerkannt werden:

http://www.dfld.de/Link.php?URL=Archiv/ ... ALaerm.htm

Früher hatte ich bei einem allerdings im großen und ganzen toleranten Vermieterehepaar ebenfalls mein Studio über dessen Schlafzimmer. Wir hatten vereinbart, daß ich ab 22:30h keine Musik mehr über die Abhöre spiele, also ausschließlich mit Headphones arbeitete, die Rechner und die Mischpultnetzteile wurden auf Schaumstoff gestellt (angebl. war vorher unten bei ruhigem Schlafzimmer ein leises Brummen zu hören) und unter dem Masterkeyboard hatte ich ebenfalls eine weiche Schaumstoffmatte, damit das Tastengehämmer nicht nach unten übertragen werden konnte. Ich war begeisterter "Nachtarbeiter" im Studio und arbeitete sehr oft bis in den späten Morgen hinein. Abhören und Mischen konnte ich tagsüber, da dann das Stockwerk unter mir nicht genutzt wurde. Das funktionierte jahrelang zu beiderseitiger Zufriedenheit.

Benutzeravatar
klangraum
Hausmeister
Hausmeister
Beiträge: 623
Registriert: 21. Sep 2002, 23:26
Wohnort: RHEINGAUner

Re: rechtsfrage

Beitrag von klangraum »

alphatune hat geschrieben: Strom abstellen darf der Vermieter nicht.
*hehehe*
…mir hat mal so ein dämlicher Hausmeister den Strom abgestellt.... ;)

Noch mal was zur “Zimmerlautstärke“
Ich hatte den Effekt (und das mit so 2 kleinen Quadral-Brüllwürfel!!!!!) das sich bei moderater Zimmerlautstärke unter der Zimmerdecke mit abgehängter Holzdecke eine Bass-Resonanz ausgebildet hat, die ich selbst nicht hören konnte. Aber mein Nachbar obendrüber.... der konnte es.... :shock:




…Ei… da steckste halt machnmal nicht drin… ;)
Autistic Electro

ich führe die menschen auf eine reise an den rand ihres verstandes - bei den meisten leuten ein äußerst kurzer weg.
nicht nur weil ich da eine echt geniale abkürzung kenne. ist aber wurscht. glaubts mir einfach.

Benutzeravatar
Bernie
Moderator
Moderator
Beiträge: 3578
Registriert: 20. Jun 2002, 13:02
Wohnort: Rodgau
Kontaktdaten:

Re: rechtsfrage

Beitrag von Bernie »

Im Zweifel bekommt der Nachbar sowieso recht, zumindest vor Gericht. Ich würde mir auf lange Sicht eine andere Wohnung suchen, besser noch ein kleines altes einzelstehendes Hexenhäuschen.

Benutzeravatar
klangraum
Hausmeister
Hausmeister
Beiträge: 623
Registriert: 21. Sep 2002, 23:26
Wohnort: RHEINGAUner

Re: rechtsfrage

Beitrag von klangraum »

Bernie hat geschrieben:besser noch ein kleines altes einzelstehendes Hexenhäuschen.
…stimmt… da kriegste auch keine Lärmklage, wennde mit nem dicken Abbruchhammer störende Wände entfernst und das Tonstudio erweiterst.... :mrgreen:
Autistic Electro

ich führe die menschen auf eine reise an den rand ihres verstandes - bei den meisten leuten ein äußerst kurzer weg.
nicht nur weil ich da eine echt geniale abkürzung kenne. ist aber wurscht. glaubts mir einfach.

Benutzeravatar
future_former
Neues Forenmitglied
Neues Forenmitglied
Beiträge: 6
Registriert: 18. Okt 2005, 14:41
Wohnort: FFM
Kontaktdaten:

Re: rechtsfrage

Beitrag von future_former »

klangraum hat geschrieben:Ich hatte den Effekt (und das mit so 2 kleinen Quadral-Brüllwürfel!!!!!) das sich bei moderater Zimmerlautstärke unter der Zimmerdecke mit abgehängter Holzdecke eine Bass-Resonanz ausgebildet hat, die ich selbst nicht hören konnte. Aber mein Nachbar obendrüber.... der konnte es....
das problem hatte ich vor gut einem jahr auch mit meinen billigen logitech-dingern. bei normaler zimmerlautstärke konnte man in der wohnung ein geschoss höher einen schönen satten bass hören, der im zimmer selbst nicht hörbar war. kostengünstige abhilfe schaffte letztlich nur ein (software)-EQ im signalweg.

meine normalen monitor-boxen zum musikmachen konnte der nachbar damals allerdings nicht wahrnehmen. sicherheitshalber drehe ich die lautstärke nachts auf ein sehr geringes mass bzw. arbeite ich nachts überwiegend mit kopfhörer.


future_former
*** freedom, love & sound...! :-) ***
http://www.myspace.com/future_former

Benutzeravatar
ACCESS
EK-Supporter (500+)
EK-Supporter (500+)
Beiträge: 871
Registriert: 18. Sep 2005, 23:41
Wohnort: Würzburg

Re: rechtsfrage

Beitrag von ACCESS »

also neue wohnung suchen. wollte e ausziehhen. :mrgreen:

Benutzeravatar
klangraum
Hausmeister
Hausmeister
Beiträge: 623
Registriert: 21. Sep 2002, 23:26
Wohnort: RHEINGAUner

Re: rechtsfrage

Beitrag von klangraum »

ACCESS hat geschrieben:also neue wohnung suchen. wollte e ausziehhen. :mrgreen:
Vielleicht hat der Langhaarige aus Heusenstamm unterm Dach nochwas für Dich frei ..... :mrgreen:
Der stört sich bestimmt nicht an Deinem Schall... kanns mir irgendwie nich vorstellen.

Müsstest halt nur abundzu bewegungslos und mit ausgestreckten Armen da stehn bleiben, während Du ein paar kleinere Kabelbündel drüber gelegt bekommst......









*duck*
Autistic Electro

ich führe die menschen auf eine reise an den rand ihres verstandes - bei den meisten leuten ein äußerst kurzer weg.
nicht nur weil ich da eine echt geniale abkürzung kenne. ist aber wurscht. glaubts mir einfach.


Benutzeravatar
klangraum
Hausmeister
Hausmeister
Beiträge: 623
Registriert: 21. Sep 2002, 23:26
Wohnort: RHEINGAUner

Re: rechtsfrage

Beitrag von klangraum »

ACCESS hat geschrieben:also neue wohnung suchen. wollte e ausziehhen. :mrgreen:
Hier schonma 'n paar Tips für Deinen Umzug:
http://www.youtube.com/watch?gl=DE&hl=de&v=iuTuH5BBAhc
Autistic Electro

ich führe die menschen auf eine reise an den rand ihres verstandes - bei den meisten leuten ein äußerst kurzer weg.
nicht nur weil ich da eine echt geniale abkürzung kenne. ist aber wurscht. glaubts mir einfach.

Benutzeravatar
reverb
Moderator
Moderator
Beiträge: 1787
Registriert: 12. Mär 2006, 20:12
Wohnort: Hall-Garten

Re: rechtsfrage

Beitrag von reverb »

Liebe Kinder, da draussen an den Bildschirmen:
Bitte nicht zu Hause nachmachen!

WARNUNG: Die Stunts in der o.g. Sendung wurden entweder von Profis oder unter der Aufsicht von Profis ausgeführt. Wir warnen ausdrücklich davor, Stunts oder andere Aktivitäten der Sendung nachzuspielen. Wir verwahren uns gegen die Einsendung von Heimvideos von Zuschauern, in denen sie selbst oder andere als solche Idioten auftreten. Wir werden solche Einsendungen weder öffnen noch anschauen.
Also verschwendet nicht eure Zeit.

Antworten